Umzug in Meißen: Die neuen Meldefristen ab Juni 2025

Meißen, den 23.05.2025

Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick.

Ab dem 06.06.2025 gelten die neuen Fristen.

Gemäß §20a des Energiewirtschaftsgesetzes tritt dann der beschleunigte, werktägliche Lieferantenwechsel in Kraft.

Wir haben alle Informationen für Sie in einem FAQ zusammengefasst: https://www.stadtwerke-meissen.de/lieferantenwechsel/

Für gute Energie Meißen!

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