Stromerzeugungsanlagen

Sie sind Eigenheimbesitzer oder Vermieter in Meißen und möchten selbst Strom erzeugen? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte rund um das Thema dezentrale Erzeugungsanlagen.

Glühlampen

Erneuerbare Energien

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Ziel verfolgt, im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Erneuerbare Energien im Sinne des EEG sind Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.

Kraft-Wärme-Kopplung

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung und des Umweltschutzes einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Darüber hinaus soll der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.

Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage.

Dezentrale Erzeugungsanlagen sind anmelde- und registrierungspflichtig!

Anlagen > 100 kW Einspeiseleistung unterliegen dem Redispatch 2.0.

Rechtsgrundlagen und Bedingungen

Redispatch 2.0

In 4 Schritten zum Netzanschluss Ihrer Stromerzeugungsanlage

1. Planung

Selbstverbrauch oder Volleinspeisung?

Sie können entscheiden, ob der erzeugte Strom direkt in unser Verteilernetz eingespeist werden soll (Volleinspeisung) oder lediglich der Überschuss (Überschusseinspeisung), der in Ihrer Kundenanlage nicht verbraucht wird.

Verknüpfungspunktermittlung

Bei Stromerzeugungsanlagen, deren Leistung 30 kW übersteigt, ermitteln wir den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt, der für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage geeignet ist. Die Berechnung erfolgt anschlussbezogen gemäß Ihrer Anmeldung und das Ergebnis ist tagesaktuell, sofern Sie uns nicht mit der Reservierung der Einspeiseleistung beauftragen.

Technische Mindestanforderungen und Einspeisemanagement

Für die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen gelten die allgemeinen Technischen Mindestanforderungen und zusätzlich die Technischen Mindestanforderungen der Meißener Stadtwerke GmbH.

Rechtsgrundlagen und Bedingungen

2. Anmeldung

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kVA

Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der Meißener Stadtwerke GmbH gelten die VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 sowie die VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2018-11.

Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein:

Anmeldung zum Netzanschluss Strom

E.1 Antragstellung Niederspannung

Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen – Anmeldung

Stromspeicheranlagen

Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.

Datenblatt für den Anschluss von Stromspeicheranlagen – Anmeldung

Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz

Stromerzeugungsanlagen ab 135 kVA

Planen Sie den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz der Meißener Stadtwerke GmbH, erfolgt die Anmeldung gemäß VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel:2018-11.

Reichen Sie zur Anmeldung bitte die ausgefüllten Formulare E.1 und E.8, sowie die Deckblätter der Formulare E.13 und E.14 ein:

E.1 Antragstellung Mittelspannung

E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage / eines Speichers Mittelspannung

E.13 Einheitenzertifikat Mittelspannung

E.14 Komponentenzertifikat Mittelspannung

Folgende Angaben erhalten Sie von uns:

E.9 Netzbetreiber-Abfragebogen Mittelspannung

Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Steckerfertige Erzeugungsanlagen, auch Mini-PV- oder Balkonanlagen genannt, bieten die Möglichkeit, einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wollen Sie sich zu dem Thema informieren? Auf der Website des VDE Forum Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) sind alle relevanten Informationen zusammengestellt.

Sie besitzen bereits eine steckerfertige Solarstromanlage bzw. wollen eine solche installieren? Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 VA je Anschlussnutzeranlage, bieten wir ein vereinfachtes Anmeldeverfahren an.

Anmeldung und Anzeige der Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Notwendigkeit einer Energiesteckvorrichtung für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage

Info zur Anmeldung steckerfertiger Erzeugungsanlagen

Informationen und FAQ des VDE zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen

3. Anschlussmöglichkeiten

Verknüpfungspunktermittlung

Sobald alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Anschlussmöglichkeiten (Verknüpfungspunkt) an unserem Verteilernetz.

Bei einer Verknüpfungspunktermittlung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen folgende Informationen von uns:

  • Beschreibung und geographische Lage des Verknüpfungspunktes

  • Beschreibung der Art und Ausführung des Netzanschlusses

  • Grobkostenschätzung für die dem Anlagenbetreiber durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehenden Kosten

  • Ansprechpartner der Meißener Stadtwerke GmbH für die weitere Zusammenarbeit

Sobald Sie uns die Planungsreife, das heißt die Verbindlichkeit Ihres Vorhabens nachgewiesen haben, erhalten Sie den Netzanschlussvertrag, auf dessen Grundlage wir die Reservierung der Einspeiseleistung an den benannten Verknüpfungspunkt für 7 Monate, rückwirkend beginnend ab dem Datum der Verknüpfungspunktbekanntgabe veranlassen.

Bearbeitungsschritte für den Anschluss einer Stromerzeugungsanlage

Informationen im Rahmen der Verknüpfungspunktermittlung kleiner 135 kW

Informationen im Rahmen der Verknüpfungspunktermittlung ab 135 kW

Verfahren zur Reservierung von Verknüpfungspunkten

Wirk- und Blindleistungsmanagement

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben wir Technische Mindestanforderungen veröffentlicht, die für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern am Verteilernetz gelten.

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kVA

Netzrichtlinie Nr. 7 - TMA für Erzeugungsanlagen und Speicher im Niederspannungsnetz

Für die Umsetzung des Wirkleistungsmanagements nach § 9 EEG und § 13a EnWG für Anlagen bis 100 kW(p) in unserem Netzgebiet bestellen Sie bitte die Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers bei unserem Dienstleister DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular:

Bestellung Funkrundsteuerempfänger

Für Stromerzeugungsanlagen im Leistungsbereich ab 100 kW(p) bestellen Sie bitte die Lieferung der technischen Einrichtung (Skalar.pro) bei DIGImeto GmbH & Co. KG mit folgendem Formular.

Bestellung Skalar.pro

Bauvorbereitung

Für Stromerzeugungsanlagen entsprechend VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel:2018-11 reichen Sie bitte 8 Wochen vor Baubeginn das Anlagenzertifikat E.15 bei uns ein:

E.15 Anlagenzertifikat Mittelspannung

4. Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme einer Stromerzeugungsanlage erfolgt grundsätzlich zusammen mit einem Mitarbeiter der Fachabteilung der Meißener Stadtwerke GmbH (ausgenommen bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen). Dafür ist im Vorfeld ein gemeinsamer Termin abzustimmen.

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kVA

Für Stromerzeugungsanlagen, die gemäß VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: 2018-11 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab den Inbetriebsetzungsauftrag des Installationsunternehmens und das „Datenblatt Stromerzeugungsanlagen – Fertigmeldung“ zu.

Datenblatt für den Anschluss von Stromerzeugungsanlagen – Fertigmeldung

E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlage und/oder Speicher – Niederspannung

Stromerzeugungsanlagen ab 135 kVA

Für Stromerzeugungsanlagen, die gemäß VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: 2018-11 errichtet wurden, sind uns die entsprechenden Formulare E.5 und E.10 (Mittelspannung) bereitzustellen.

E.5 Inbetriebsetzungsauftrag

E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher

E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage / Speicher

E.15 Anlagenzertifikat

Auf Grundlage Ihrer Inbetriebsetzungserklärung für Erzeugungsanlage oder Speicher entsprechend VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: 2018-11, den Konformitätserklärungen und notwendigen Zertifikaten stellen wir Ihnen eine beschränkte bzw. unbeschränkte Betriebserlaubnis für Ihre Anlagen aus.

E.16 Betriebserlaubnisverfahren

E.17 Beschränktes Betriebserlaubnisverfahren

Spätestens 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten Erzeugungsanlage und 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit reichen Sie bitte die Konformitätserklärung der Erzeugungsanlage bei uns ein:

E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen / Speicher

Rechtsgrundlagen und Bedingungen

Rechtsgrundlagen für die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung bilden das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, bspw. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) oder Blockheizkraftwerken (BHKWs) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Alle Anlagen müssen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden.

Zusätzlich sind Stromerzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anzumelden sowie ein Antrag auf Netzanschluss zu stellen.

Unter Veröffentlichungspflichten finden Sie außerdem folgende Themen:
  • Preise für Fernkommunikation

  • Technische Mindestanforderungen

  • AGB

Zu den Dokumenten und Veröffentlichungspflichten

Redispatch 2.0

Mit Wirkung zum 01.10.2021 wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein einheitliches Redispatch-Regime eingeführt, das sog. Redispatch 2.0. Es dient der Verbesserung der Netz- und Systemstabilität in den Verteilernetzen. Von der Neuregelung sind alle Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen ab einer Leistung von 100 kW betroffen.

Bisher wurden die Grundsätze zum Einspeisemanagement (EISMAN) für Erneuerbare-Energien-(EE) und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen in dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beschrieben. Diese werden mit dem Inkrafttreten von Redispatch 2.0 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) integriert.

Mit Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

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