Umzug in Meißen: Die neuen Meldefristen auf einen Blick!
Ab dem 6. Juni 2025 tritt nach §20a Energiewirtschaftsgesetz der beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in Kraft. Dazu mussten unsere gesamten Prozesse und IT-Systeme an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick:

Ab 06.06.2025 gelten neue Fristen für die An- und Abmeldung Ihres Umzugs. Die An- und Abmeldungen dürfen nur noch in die Zukunft erfolgen. Im besten Fall melden Sie uns, sobald der Umzugstermin feststeht, jedoch mindestens 14 Tage vorher den Aus- oder Einzug. Dazu sind alle relevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Zählerstände müssen bei der An- bzw. Abmeldung nicht zwingend vorhanden sein, sie können dann später mit dem Übergabeprotokoll gemeldet werden und im System hinterlegt werden.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende An- und Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025 systemseitig nicht mehr möglich sein werden!
Nutzen Sie gern unser Online-Portal für eine schnelle und unkomplizierte Umzugsmeldung.
Die neuen gesetzlichen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern und ermöglichen einen reibungslosen 24-Stunden-Lieferantenwechsel.
Dazu benötigen Sie die Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Jahresrechnung finden. Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Umzugsfristen und Lieferantenwechsel
Was muss ich tun, wenn ich umziehe?
Informieren Sie uns und Ihren Vermieter oder Hausverwalter mindestens 14 Tage vor dem Umzug über Ihren Aus- oder Einzug. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten korrekt sind. Die Zählerstände können nachträglich zum Tag des Umzuges mit dem Übergabeprotokoll an uns gemeldet werden. Viele Vermieter oder Hausverwalter übernehmen für sie die Meldungen an uns, bitte erkundigen sie sich darüber bei Ihrem Vermieter im Vorfeld.
Was ändert sich genau bei den Umzugsfristen?
Ab 06.06.2025 gelten neue Fristen für die An- und Abmeldung Ihres Umzugs. Die An- und Abmeldungen dürfen nur noch in die Zukunft erfolgen. Rückwirkende Meldungen sind nicht möglich! Im besten Fall melden Sie uns, sobald der Umzugstermin feststeht, jedoch mindestens 14 Tage vorher den Aus- oder Einzug. Die neuen Fristen helfen uns, alle Daten rechtzeitig zu aktualisieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Was passiert, wenn ich die Umzugsfristen nicht einhalte?
Falls Einzüge zu spät gemeldet werden, müssen die Vormietenden oder Eigentümer die Kosten für den Verbrauch bis zur finalen Ummeldung übernehmen. Damit dieses Szenario nicht eintritt, ist eine rechtzeitige Anmeldung zwingend notwendig.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, könnten an der alten Adresse weiterhin Kosten wie die Grundgebühr für den Stromzähler anfallen, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Schwierigkeiten und sorgt dafür, dass alles reibungslos abläuft.
Muss ich Zählerstände bei der An- bzw. Abmeldung angeben?
Nein, Zählerstände können später im System hinterlegt werden und müssen nicht sofort bei der An- bzw. Abmeldung vorhanden sein. Sie können nachträglich mit dem Übergabeprotokoll gemeldet werden.
Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen, wenn ich umziehe?
Solange Sie im Stadtgebiet Meißen umziehen, können wir Sie weiterhin problemlos versorgen. Sie erhalten automatisch eine Vertragsbestätigung von uns für ihre neue Verbrauchsstelle. Wenn Sie einen Sondervertrag mit uns abgeschlossen haben, dann muss dieser auf Ihre neue Verbrauchsstelle angepasst und neu abgeschlossen werden. Informieren Sie uns kurz dazu und dann erledigen wir das gern unkompliziert für Sie.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass Sie Ihren Energieversorger wechseln. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie günstigere Preise oder bessere Dienstleistungen. Im März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Umsetzung des im § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegten beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel beschlossen um den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu steigern. Ab dem 6. Juni 2025 muss an jedem Werktag ein Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden.
Was ist mit dem Lieferantenwechsel Gas?
Der Gas Lieferantenwechsel bleibt vorerst unverändert.
Bleiben die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, Ihre vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben gleich.
Wie erfahre ich meine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) für einen Lieferantenwechsel und was bedeutet diese Nummer?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erleichtert die Kommunikation zwischen Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Diese Kennnummer kennzeichnet eindeutig den Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
Wie kann ich den Kundenservice für weitere Fragen erreichen?
Nutzen Sie gern unser Online-Portal für eine schnelle und unkomplizierte Anmeldung oder Datenänderung.