Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Meißen, den 04.10.2022

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Am 26.08.2022 ist eine weitere Rechtsverordnung (EnSikuMaV) in Kraft getreten, die der Energiekrise Paroli bieten soll.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

(Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)

Am 26.08.2022 ist eine weitere Rechtsverordnung in Kraft getreten, die der Energiekrise Paroli bieten soll. Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – kurz: EnSikuMaV – regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten, die vom 1. September 2022 bis 28.02.2023 gelten sollen.

Neben vielen Vorschriften zur Energieeinsparung im privaten und öffentlichen Bereich, ist gemäß § 9 EnSikuMaV eine Informationspflicht für Gas- und Wärmelieferanten gegenüber Letztverbrauchern niedergeschrieben.

Die MSW wird Sie als Gas- und Wärmekunde individuell in der nächsten Zeit über Energieverbrauch und Energiekosten der letzten Abrechnungsperiode informieren.

Der durchschnittlicher Gasverbrauch von einer Person für Heizung und Warmwasser in einer 40 qm Wohnung beträgt ca. 5.600kWh/Jahr. Der Normale Gasverbrauch eines 2-Personen-Haushaltes für Heizung und Warmwasser in einer 80 qm Wohnung beträgt ca. 11.200 kWh/Jahr. Der Verbrauch einer Gasheizung in einem Einfamilienhaus wird i.d.R. etwas höher angesetzt als im Mehrfamilienhaus. Beispielsweise wird für ein 160 qm Einfamilienhaus ein Jahresverbrauch von 25.600 kWh angegeben.

Für die Grundversorgung mit Erdgas im Netzgebiet der MSW gilt ab dem 01.10.2022 für den Normalverbrauch ein Verbrauchspreis von 17,75 ct/kWh brutto mit einem monatlichen Grundpreis von 12,91 EUR brutto. (Aktuelle Veröffentlichungen finden Sie hier.)

Die EnSikuMav gibt an, dass mit einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur von 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten sei.

Anhand der durchschnittlichen Verbrauchswerte können Sie sich Ihr eigenes Einsparpotenzial gemäß den Vorgaben der Verordnung errechnen.

Sie können bei uns nun schnell und unkompliziert Ihre zu erwartenden Kosten für die Gasversorgung mit der letzten Abrechnung vergleichen.

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