Mit Wirkung zum 01.10.2021 wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein einheitliches Redispatch-Regime eingeführt, das sog. Redispatch 2.0. Es dient der Verbesserung der Netz- und Systemstabilität in den Verteilernetzen. Von der Neuregelung sind alle Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen ab einer Leistung von 100 kW betroffen.
Bisher wurden die Grundsätze zum Einspeisemanagement (EISMAN) für Erneuerbare-Energien-(EE) und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen in dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beschrieben. Diese werden mit dem Inkrafttreten von Redispatch 2.0 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) integriert.
Mit Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.