Veröffentlichungspflichten Strom
Alle Dokumente im Überblick
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung im Netzgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum Stichtag 01.07.2021 wurde der Grundversorger für den Zeitraum 2022 –2024 festgestellt.
Grundversorger im Netzgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH ist die Meißener Stadtwerke GmbH.
Ersatzversorgung
Als Grundversorger nach § 36 EnWG liefert die Meißener Stadtwerke GmbH Energie auch an Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Diese Belieferung gemäß § 38 EnWG ist auf maximal 3 Monate beschränkt.
Netzanschluss
Sie möchten für Ihr Haus oder Grundstück einen neuen Netzanschluss errichten lassen, den vorhanden Netzanschluss ändern oder die Anschlussleistung Ihrer elektrischen Anlage anpassen? Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Unterlagen zum Netzanschluss.
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Technische Mindestanforderungen
Netznutzung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Preisen und vertraglichen Grundlagen für die Nutzung des Stromnetzes der Meißener Stadtwerke GmbH.
Musterverträge
Netzentgelte
Preisblätter Netznutzung – gültig ab 01.01.2023
Preisblätter Netznutzung Archiv
2022
Preisblatt Strom 2022
Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen gültig ab 01.01.2022
Preise bei Zahlungsverzug, Unterbrechung oder Wiederherstellung des NA 2022 gültig ab 01.01.2022
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte gültig ab 01.07.2020
Preise für Messstellenbetrieb Strom inkl. Messdienstleistung ab 01.01.2022
2021
Preise für Netznutzung Strom 2021
Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen gültig ab 01.01.2021
Preise bei Zahlungsverzug, Unterbrechung oder Wiederherstellung des NA gültig ab 01.01.2021
Preise für Messstellenbetrieb Strom inkl. Messdienstleistung ab 01.01.2021
Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte gültig ab 01.07.2020
Preise für Fernkommunikation gemäß § 9 EEG ab 01.08.2014
Engpassmanagement
Im Netz der Meißener Stadtwerke GmbH bestehen bei gegenwärtiger Last- und Einspeisesituation im Normalbetrieb keine Engpässe.
Hochlastzeitfenster
Die Meißener Stadtwerke GmbH ermittelt gemäß Beschluss BK4-13-739 der Bundesnetzagentur jährlich ihre Hochlastzeitfenster.
Schaltzeiten für Standardlastprofilkunden (Kleinkunden)
Netzstrukturdaten
Hier finden Sie die Veröffentlichungspflichten zum Stromnetz der Meißener Stadtwerke GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 23c (1).
Lastgangdaten
Messstellenbetrieb
Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb finden Sie auf unserer Seite zum Messstellenbetrieb.
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Am 02. September 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, um auf die Herausforderungen der Energiewirtschaft zu reagieren. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017. Die genaueren und zeitnahen Informationen, die man mit Hilfe von Smart Metern gewinnt, sollen helfen, Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen. Damit soll auch weiterhin, bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt, die hohe und gewohnte Versorgungssicherheit in Zukunft garantiert werden.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Meißener Stadtwerke GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.
Die DIGImeto GmbH & CO. KG ist ein Unternehmen im EnergieVerbund Dresden. Zu den Kommanditisten gehören neben der Meißener Stadtwerke GmbH, die ENSO NETZ GmbH, die DREWAG NETZ GmbH, die Stadtwerke Elbtal GmbH, die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH und die Stadtwerke Zittau GmbH.
Die DIGImeto GmbH & CO. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.
Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie auf der Webseite von DIGImeto.
Die Meißener Stadtwerke GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und Gas.
Ihr Ansprechpartner

Niels Frotscher
Karl-Niesner-Straße 1
01662 Meißen