Veröffentlichungspflichten Strom

Alle Dokumente im Überblick

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung im Netzgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum Stichtag 01.07.2024 wurde der Grundversorger für den Zeitraum 2025 - 2027 festgestellt.

Grundversorger im Netzgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH ist die Meißener Stadtwerke GmbH.

Ersatzversorgung

Als Grundversorger nach § 36 EnWG liefert die Meißener Stadtwerke GmbH Energie auch an Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Diese Belieferung gemäß § 38 EnWG ist auf maximal 3 Monate beschränkt.

Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV(86 kB)

Netzanschluss

Sie möchten für Ihr Haus oder Grundstück einen neuen Netzanschluss errichten lassen, den vorhanden Netzanschluss ändern oder die Anschlussleistung Ihrer elektrischen Anlage anpassen? Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Unterlagen zum Netzanschluss.

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)(87 kB)Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers MSW zur NAV bis 31.08.2024(211 kB)Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers MSW zur NAV ab 01.09.2024(181 kB)AGB Netzanschluss und Anschlussnutzung außerhalb NAV(392 kB)Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 NAV(75 kB)

Steuerung von Anlagen (§ 14a EnWG) ab 2024

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende November 2023 neue Festlegungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mittels zwei wesentlicher Beschlüsse – BK6-22-300 vom 27.11.2023 und BK8-22-010A vom 24.11.2023 – erlassen.

Die Vorgaben dienen laut BNetzA-Aussage der Integration einer zunehmenden Anzahl steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse im Niederspannungsnetz. Sie erlauben eine zeitweise Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, um Gefährdungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes, insbesondere aufgrund von Überlastungen der Betriebsmittel, zu vermeiden und somit einen gesicherten Neuanschluss dieser Anlagen zu ermöglichen.

Im Ausgleich für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung erhalten Betreiber dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Anschlussnutzer an steuerbaren Netzanschlüssen reduzierte Netzentgelte, welche die Stromlieferanten mit ihren Kunden unter gesonderter Ausweisung auf bisherige Art und Weise abrechnen werden.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Festlegungen in Bezug auf ihr Inkrafttreten zum 01.01.2024 sind wir bemüht, so schnell wie möglich die neuen Vorgaben in das Anmeldeverfahren zum Netzanschluss über unser Netzanschlussportal zu integrieren.

Bis dies allerdings umgesetzt wird, bitten wir Sie, die notwendigen Angaben unter Nutzung der Datenblätter für die steuerbaren Anlagenarten sowie über das neue – speziell für Informationen für die Steuerung ab 01.01.2024 – eingeführte Datenblatt zu tätigen. Die „Technischen Mindestanforderungen für Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) nach § 14a EnWG“ (Netzrichtlinie 10), Stand 01.01.2020 verlieren ihre Gültigkeit zum 31.12.2023 und befinden sich gerade in der Überarbeitung.

Netznutzung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Preisen und vertraglichen Grundlagen für die Nutzung des Stromnetzes der Meißener Stadtwerke GmbH.

Musterverträge

Netznutzungsvertrag(259 kB)EDI-Vereinbarung(342 kB)Sperrauftrag(32 kB)Zuordnungsvereinbarung(640 kB)

Engpassmanagement

Im Netz der Meißener Stadtwerke GmbH bestehen bei gegenwärtiger Last- und Einspeisesituation im Normalbetrieb keine Engpässe.

Hochlastzeitfenster

Die Meißener Stadtwerke GmbH ermittelt gemäß Beschluss BK4-13-739 der Bundesnetzagentur jährlich ihre Hochlastzeitfenster.

Hochlastzeitfenster 2025(53 kB)Hochlastzeitfenster 2024(53 kB)

Schaltzeiten für Standardlastprofilkunden (Kleinkunden)

Schaltzeiten für Standardlastprofilkunden(111 kB)

Netzstrukturdaten

Hier finden Sie die Veröffentlichungspflichten zum Stromnetz der Meißener Stadtwerke GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 23c (1).

Strukturmerkmale und netzrelevante Daten zum 31.12.2023

Netzstrukturdaten Strom 2023(257 kB)

Netzanschlüsse

Anzahl der Netzanschlüsse in Niederspannung
mit intelligentem Messsystem derzeit keine Angaben
Anzahl der Entnahmestellen in Niederspannung mit intelligentem Messsystem derzeit keine Angaben
Anzahl der Netzanschlüsse, die länger als 3 Monate
ab Erhalt des Netzanschlussbegehrens nicht 

durchgeführt wurden

Mittelspannung: keine Angaben

Niederspannung: keine Angaben

Anzahl der Netzanschlüsse, die länger als 6 Monate ab Erhalt des Netzanschlussbegehrens nicht durchgeführt wurden

Mittelspannung: keine Angaben

Niederspannung: keine Angaben

Anzahl der nach § 14a Abs. 1 Satz 1 EnWG abgeschlossenen Vereinbarungen

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Messstellenbetrieb

Weitere Informationen zum Messstellenbetrieb finden Sie auf unserer Seite zum Messstellenbetrieb.

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Am 02. September 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, um auf die Herausforderungen der Energiewirtschaft zu reagieren. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017. Die genaueren und zeitnahen Informationen, die man mit Hilfe von Smart Metern gewinnt, sollen helfen, Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen. Damit soll auch weiterhin, bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt, die hohe und gewohnte Versorgungssicherheit in Zukunft garantiert werden.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Meißener Stadtwerke GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.

Die DIGImeto GmbH & CO. KG ist ein Unternehmen im EnergieVerbund Dresden. Zu den Kommanditisten gehören neben der Meißener Stadtwerke GmbH, die ENSO NETZ GmbH, die DREWAG NETZ GmbH, die Stadtwerke Elbtal GmbH, die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH und die Stadtwerke Zittau GmbH.

Die DIGImeto GmbH & CO. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.

Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie auf der Webseite von DIGImeto.

Die Meißener Stadtwerke GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und Gas.

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Für alle Fragen im Netzvertrieb

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03521 4601-55
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