Mehrwertsteuersenkung und Wegfall Gasumlage

Meißen, den 05.10.2022

Die Gasumlage fällt weg und die Mehrwertsteuer wird gesenkt –
Womit Sie als Gaskunden der MSW nun rechnen können.

Gasflamme Küche

Die Gasumlage fällt weg und die Mehrwertsteuer wird gesenkt

Das Wichtigste zusammengefasst:

Aus den Nachrichten war es schnell vernommen: Der Bundestag hat am 30.09.2022 beschlossen, dass die seit August geplante Gasbeschaffungsumlage i.H.v. 2,419 ct/kWh netto nun doch nicht erhoben werden soll. Zudem wurde weiterhin die Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas- und Fernwärmelieferungen ab dem 01.10.2022 beschlossen. Der Steuersatz sinkt von 19 % auf 7 %, befristet bis 31.03.2024. Einzelheiten sollen demnächst veröffentlicht werden.

Das soll Sie als Verbraucher deutlich entlasten.

Lassen Sie uns etwas Licht ins Dunkle bringen, d.h. lassen Sie uns bitte unseren Standpunkt kurz erläutern.

Womit Sie als Gaskunden der MSW nun rechnen können:

Aufgrund der eingeschränkten Erdgaslieferungen ist die Lage am Erdgasmarkt aktuell weiterhin sehr angespannt. Aufgrund einer langfristigen Beschaffungsstrategie gehört die Meißener Stadtwerke GmbH in Meißen jedoch noch immer zu den günstigsten Anbietern – Und das auch in der Grundversorgung mit Erdgas.

Wir als zuständiger Grundversorger im Netzgebiet Meißen, versorgen Sie zuverlässig zu fairen Preisen. Gerade jetzt sind unser Vertrauen und unsere Versorgungssicherheit verlässliche Werte. Die Rückkehr vieler Kunden in den letzten Monaten bestätigt uns dies.

Der turbulente Energiemarkt erfordert von uns als regionaler Energieversorger agiles Handeln und schnelle Reaktionen auf gesetzliche Anforderungen. Demnach haben wir bereits im August auf Grund der gesetzlichen Festlegungen die Verbrauchspreise im Gas der allg. Grund- und Ersatzversorgung sowie aller Sonderverträge wie gewohnt rechtzeitig und fristgemäß angepasst und unsere ca. 3.400 Kundinnen und Kunden informiert.

Die Schnelligkeit von gesetzlichen Veränderungen stellt uns täglich vor neue Herausforderungen und so sehen wir es als unsere Pflicht an, auch jetzt schnell zu handeln. Leider fehlen uns dazu finale Beschlüsse der Bundesregierung. Wir versprechen Ihnen, nach Bekanntwerden weiterer Einzelheiten zur Umsetzung dieser Festlegungen, diese Anpassungen unverzüglich umzusetzen und die Entlastungen durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wie auch durch die ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen an Sie weiterzugeben.

Was heißt das konkret für Sie als Gas- und Fernwärme-Kunde?

Wir kümmern uns um Ihren Abschlag. Wir werden nach systemischer Umsetzung der beiden gesetzlichen Anpassungen die Abschläge erneut prüfen und neu berechnen lassen. Das System bezieht sich dabei auf die vorangegangene und die laufende Abrechnungsperiode, auf veröffentlichte Preise, auf Gewichtungstabellen der Verbräuche und auf steuerliche Gegebenheiten und verteilt diese zu erwartenden Kosten auf die offenen Abschläge bis zur nächsten Jahresrechnung.

Wir erwarten eine Anpassung der Abschläge zu Ende November 2022.

Gern stehen wir Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten beratend als kompetenter Ansprechpartner vor Ort zur Seite. Nutzen Sie gern unser Angebot zur Energieberatung und unseren Zuschuss bei der Optimierung Ihrer Heizungsanlage.

Weitere Tipps und Hinweise zur Energieeinsparung erhalten Sie unter Aktuelles hier auf der Homepage oder bei Social Media. Schauen Sie doch öfter vorbei. Verbundenheit für gute Energie zwischen uns Meißnern.

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