Die Mehrwertsteuer wird gesenkt
Meißen, den 25.10.2022
Anwendung auch für das Legen eines Gas- bzw. Fernwärme-Hausanschlusses
Information
Die Mehrwertsteuer wird gesenkt – Anwendung auch für das Legen eines Gas- bzw. Fernwärme- Hausanschlusses
Wie Sie den Nachrichten sicher entnommen haben, hat der Bundesrat am 07.10.2022 die Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas- und Fernwärmelieferungen ab dem 01.10.2022 beschlossen. Der Steuersatz sinkt von 19 % auf 7 %, befristet bis 31.03.2024.
Was heißt das konkret für das Legen von Hausanschlüssen?
Als Lieferung von "Gas über das Erdgasnetz" bzw. "Wärme über das Wärmenetz" gilt auch das Legen eines Gas- bzw. Fernwärme-Hausanschlusses.
Anzuwenden ist der Mehrwertsteuersatz von 7% auf Leistungen, die ausschließlich einen Gas- bzw. Fernwärme-Hausanschluss betreffen und im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 erbracht werden. Erfolgt die Fertigstellung des Hausanschlusse in diesem Zeitraum, werden wir den ermäßigten Steuersatz natürlich an unsere Kunden weitergeben.
Sollte in bereits erstellten Angeboten der Mehrwertsteuersatz mit 19% ausgewiesen sein, aber die Leistung erst ab 01.10.2022 erfolgen, wird die Rechnung mit dem zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuersatz von 7% erstellt.
Gern stehen wir Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten beratend als kompetenter Ansprechpartner vor Ort zur Seite. Nutzen Sie gern unser Angebot zur Energieberatung und unseren Zuschuss bei der Optimierung Ihrer Heizungsanlage.
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