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Stadtwerke Meissen

 

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Häufig gestellte Fragen

Manche Themen kehren immer wieder.

Hier finden Sie unsere Antworten auf viele Fragen.

Strom

Fragen und Antworten rund ums Thema
Wie kann ich meinen Zählerstand bei den neuen Zählern sehen?

Auf unseren neuen Zählern laufen die Zahlen fortlaufend auf dem Display durch. Für Sie relevant ist nur die Ziffer 1.8.0, da die damit aufgezeigte Zahl, Ihrem Zählerstand entspricht. Weitere Informationen zu den Zählern erhalten Sie unter https://digimeto.de/wps/portal/digimeto/cms

Wo finde ich meine Zählernummer?

Die Zählernnummer Ihres Strom- und Gaszählers finden Sie meistens in unmittelbarer Nähe zu einem Bar- / Strichcode angebracht und sehr gut erkennbar. Die Zählernummer von Ihrem Wasserzähler finden Sie auf dem Rand der Zähleruhr.

Ich werde bald umziehen. Wann muss ich mich bei den Stadtwerken melden?

Sobald sie das Übergabeprotokoll der neuen Wohnung haben, können Sie sich bei uns melden.

Bitte nennen Sie uns das Übergabedatum der Wohnung.

Wichtig für die Ummeldung bei den Meißener Stadtwerken sind die beiden Adressen (alt und neu) Außerdem benötigen wir den End-Zählerstand bei Übergabe der alten Wohnung und den Start-Zählerstand bei Einzug in die neue Wohnung mit den dazugehörigen Zählernummern.

Wie kann ich mich bei den Meißener Stadtwerken Anmelden?

Sie können die Meißener Stadtwerke gern besuchen und Ihre Daten für die Anmeldung persönlich abgeben oder Sie melden sich einfach in unserem Onlineservice an.

  • Adresse der Verbrauchsstelle (evtl. Wohnungsnummer & Etage)

  • Zählernummer

  • Zählerstand bei Übergabe

  • Abschlagsvorschlag (wenn gewünscht)

  • Übergabedatum der Wohnung

  • Aktuelle Postanschrift

Wenn Sie sich bei den Meißener Stadtwerken angemeldet haben, dann nutzen Sie doch auch gleich noch unseren Onlineservice. Hier können Sie all Ihre Daten wie z.B. oder Ihre aktiven Verträge oder Ihren Abschlag einsehen und ändern.

Mein Abgabedatum der Ablesekarte ist abgelaufen. Kann ich die Ablesekarte noch bei Ihnen abgeben?

Ja, wenn Sie Ihr Ablesedatum eingetragen haben. Allerdings wird spätestens zwei Wochen nach dem geforderten Abgabetermin der Zählerkarte ein Schätzwert für Ihre Ablesung ermittelt. Anhand Ihrer Ablesekarte würde dann die Plausibilität des Schätzwertes ermittelt werden.

Wie kann ich mich im Onlineservice registrieren?

Um sich im Onlineservice der Meißener Stadtwerke GmbH zu registrieren, benötigen Sie nur Ihre Vertragskontonummer, Zählernummer und eine gültige E-Mail Adresse. Dazu geben Sie einen Benutzernamen und ein Passwort Ihrer Wahl an. Sie können sich problemlos über unsere Homepage registrieren und anmelden.

Welche Daten benötige ich für den Bau eines Hausanschlusses?

Für einen Antrag benötigen Sie folgende Formulare und Informationen:

  • Antrag auf Erstellung / Veränderung eines Netzanschlusses

  • Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Elektriker verantwortlich) bei Stromhausanschluss

  • Anmeldung einer Gasanlage bei Gashausanschluss

  • Anmeldung einer Fernwärmeanlage bei Fernwärmehausanschluss

  • Anmeldung einer Trinkwasseranlage bei Trinkwasserhausanschluss

  • Lageplan mit Skizze vom Gebäudegrundriss + Lage Hausanschlussraum + Flurstücks Nummer

  • Hausnummer

Die Formulare dafür finden Sie auch unserer Homepage. Diese senden Sie dann per E-Mail an hausanschlusswesen@stadtwerke-meissen.de oder schriftlich an Meißener Stadtwerke GmbH, Karl-Niesner-Str. 1, 01662 Meißen

Preisanpassungen Strom

Neue Preise
Warum erhöht sich der Strompreis?

Bereits im 2. Halbjahr 2021 sind die Preise an den Strombörsen teilweise kräftig gestiegen. Der Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine hat dann zu extremen Preissprüngen im Jahr 2022 geführt. Denn in Deutschland wird immer noch viel Strom mit Erdgas erzeugt – und das ist seit Februar bekanntlich knapp und /oder teuer. So wurde Strom zeitweise an der Energiebörse EEX bis zu zehnmal so teuer gehandelt wie in den Vorjahren.

Weil wir einen Teil der Strommengen für unsere Meißener Kunden schon lange vorher und damit zu günstigeren Konditionen eingekauft haben, können wir den Preisanstieg abfedern, aber nicht ganz vermeiden. Deswegen steigt der Strompreis zum 1. Januar 2023.

Welche Kosten kommen mit den neuen Strompreisen auf mich zu?

Eine Beispielrechnung: In einem 3-Personen-Haushalt im Grundversorgungstarif mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden entstehen mit den neuen Preisen Mehrkosten von ca. 21 Euro im Monat (brutto).

In allen anderen Tarifen, beispielsweise in FairStrom privat oder FairNatur bringen die neuen Preise bei einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden Mehrkosten von ca. 15 Euro im Monat (brutto) mit sich.

Lohnt sich jetzt ein Wechsel zu einem anderen Anbieter?

Wir sagen: Nein. Alle Stromlieferanten in Deutschland kämpfen gerade mit gestiegenen Beschaffungskosten – und manche Anbieter heben die Preise zum Januar deutlich stärker an als wir. Aber überzeugen Sie sich selbst und klicken am besten in eines der einschlägigen Vergleichsportale. Sie werden sehen, dass Sie in Meißen mit uns, Ihrem Stadtwerk vor Ort, ganz gut und günstig fahren.

Kann ich mich für ein günstigeres Produkt entscheiden und Kosten sparen?

Unseren Bestandskunden (bis 31.10.2022) in den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung bieten wir die Möglichkeit in eines unserer preisgünstigeren Produkte FairStrom_privat bzw. FairNatur zu wechseln. Jeder unserer Bestandskunden erhielt mit seinem Preisanpassungsschreiben einen separaten Antwortbogen, mit dem er in eines der Produkte wechseln kann. Die Rückmeldung muss bis spätestens 31.12.2022 erfolgt sein.

Soll ich jetzt meinen Abschlag für Strom anpassen?

Nein, darum kümmern wir uns für Sie. Wenn Sie in den nächsten Wochen Ihre Jahresrechnung erhalten, bekommen Sie damit auch gleich den Abschlagsplan mit Ihrem neuen monatlichen Abschlag. Wenn Ihre Jahresrechnung erst im Jahr 2023 ansteht, bekommen Sie in den nächsten Tagen Post von uns. Darin teilen wir Ihnen Ihren neuen Abschlag ab 1. Januar 2023 mit.

Um wieviel steigt der Strompreis ab 01. Januar 2023 bei den MSW?

In der Grundversorgung für Privat- und Gewerbekunden erhöht sich der Strompreis um brutto 10,00 Cent pro Kilowattstunde.

Bei den Stromprodukten wie FairStrom privat, FairStrom profi, FairVario, FairKompakt, FairNatur, Fair E-Mobil wie auch in den Tarifen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen erhöht sich der Verbrauchspreis zum 1. Januar 2023 um brutto 7,38 Cent pro Kilowattstunde.

Der Grundpreis bleibt in allen Stromtarifen gleich. Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie hier.

Erdgas

Fragen und Antworten rund ums Thema
Wo finde ich meine Zählernummer?

Die Zählernnummer Ihres Strom- und Gaszählers finden Sie meistens in unmittelbarer Nähe zu einem Bar- / Strichcode angebracht und sehr gut erkennbar. Die Zählernummer von Ihrem Wasserzähler finden Sie auf dem Rand der Zähleruhr.

Welche Daten benötige ich für den Bau eines Hausanschlusses?

Für einen Antrag benötigen Sie folgende Formulare und Informationen:

  • Antrag auf Erstellung / Veränderung eines Netzanschlusses

  • Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Elektriker verantwortlich) bei Stromhausanschluss

  • Anmeldung einer Gasanlage bei Gashausanschluss

  • Anmeldung einer Fernwärmeanlage bei Fernwärmehausanschluss

  • Anmeldung einer Trinkwasseranlage bei Trinkwasserhausanschluss

  • Lageplan mit Skizze vom Gebäudegrundriss + Lage Hausanschlussraum + Flurstücks Nummer

  • Hausnummer

Die Formulare dafür finden Sie auch unserer Homepage. Diese senden Sie dann per E-Mail an hausanschlusswesen@stadtwerke-meissen.de oder schriftlich an Meißener Stadtwerke GmbH, Karl-Niesner-Str. 1, 01662 Meißen

Wer kann sich im Onlineservice registrieren bzw. welche Vertragskonten / Verträge kann ich einsehen?

Alle Haushaltskunden und Gewerbekunden mit jährlicher Rechnung können sich im Onlineservice anmelden. Sondervertragskunden sind aktuell ausgenommen.

Alle Verträge für Strom, Gas und Trinkwasser sind einsehbar. Aktuell sind Verträge für Fernwärme, Abwasser und Gartenwasserzähler nicht einsehbar.

Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren.

Was passiert, wenn Russland seine Energielieferungen einstellt?

Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen) auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung auch ohne russisches Gas weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Es gilt: Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr man jetzt Energie spart, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, haben wir im Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25.03.2022 vorgestellt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie hier.

Bei einem kompletten Stopp der Lieferungen ist zudem dann über die Ausrufung der Notfallstufe zu entscheiden.

(Quelle: BMWK)

Was ist der „Notfallplan Gas“?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 10. 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist. Derzeit ist die Stufe 2, die Alarmstufe, aktuell.

1. FrühwarnstufeIn der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. 

Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

2. Alarmstufe (aktuell): Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.

Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.

3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen.

In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

(Quelle: BMWK)

Warum ruft das Ministerium die Alarmstufe aus und was bedeutet das?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse in den letzten Tagen deutlich reduziert hat – so fließt seit gut einer Woche durch die Pipeline North Stream I nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig. Die aktuell bei rund 58% liegenden Speicherstände sind zwar besser als im Vorjahr, aber Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich ist (näheres siehe Frage vier). Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher erforderlich.

Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher - von der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, sprich: Der Verbrauch muss runtergehen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Zudem wird mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im ständigen Austausch mit allen Akteuren.

Daneben sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Sollten weitere erforderlich sein, werden sie ergriffen. (Quelle: BMWK)

Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.

Aktuell ist die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.

Auch ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird. Die Preissteigerung an den Gasmärkten wird zeitlich nachgelagert auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben. Diese sind schon auf einem hohen Preisniveau; weitere Preissteigerungen sind aber nicht auszuschließen. Daher hat die Ampel-Koalition in diesem Jahr schon zwei Entlastungspakete beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und jeweils im Lichte der aktuellen Lage prüfen, ob und welchen Handlungsbedarf es gibt.

(Quelle: BMWK)

Preisanpassungen Gas

Neue Preise
Um wieviel steigt der Erdgaspreis ab nächstem Jahr?

In der Grundversorgung für Privat- und Gewerbekunden erhöht sich der Gaspreis um 2,46 Cent pro Kilowattstunde brutto.

In den Produkten FairErdgas fix, FairErdgas vario und FairErdgas basis steigt der Arbeitspreis um 2,03 Cent pro Kilowattstunde brutto.

Der Grundpreis bleibt in allen Erdgastarifen gleich. Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie hier.

Warum erhöht sich der Erdgaspreis?

Seit Februar ist immer weniger Erdgas aus Russland nach Deutschland gelangt, bis die Lieferungen ganz eingestellt worden sind. Aktuell ist die Versorgungslage in Deutschland gesichert und die Speicher sind vorschriftsmäßig gefüllt. Trotzdem hat die zwischenzeitliche Verknappung von Erdgas an den Energiemärkten weltweit zu drastischen Preissprüngen geführt. Beispielsweise lagen im August 2022 die durchschnittlichen Börsenpreise bei Kurzfristgeschäften mehr als 5 mal so hoch wie ein Jahr vorher, im August 2021.

Weil wir vorausschauend einkaufen und einen Teil des Erdgases lange vor den Preisanstiegen beschafft haben, federn wir den Preisanstieg für unsere Erdgaskunden ab. Ganz unabhängig von den aktuellen Preissteigerungen sind wir allerdings auch nicht. Deswegen heben den Erdgaspreis zum 1. Januar 2023 an.

Welche Kosten kommen mit den neuen Erdgaspreisen auf mich zu?

Eine Beispielrechnung: Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr bringen die neuen Preise in der Grundversorgung Mehrkosten von ca. 41 Euro pro Monat brutto mit sich.

Bei demselben Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden entstehen mit den Produkten FairErdgas fix, FairErdgas vario und FairErdgas basis Mehrkosten von ca. 34 Euro pro Monat brutto.

Lohnt sich jetzt ein Wechsel zu anderen Anbietern?

Wir sagen: Nein. Alle Gaslieferanten in Deutschland kämpfen gerade mit gestiegenen Beschaffungskosten – und manche Anbieter heben die Preise zum Januar deutlich stärker an als wir. Aber überzeugen Sie sich selbst und klicken am besten in eines der einschlägigen Vergleichsportale. Sie werden sehen, dass Sie in Meißen mit uns, Ihrem Stadtwerk vor Ort, ganz gut und günstig fahren.

Kann ich aktuell in ein günstigeres Produkt wechseln?

Leider nein, aktuell bieten wir keine Erdgasprodukte an. Wenn sich das ändert, finden Sie unsere Angebote auf www.stadtwerke-meissen.de. Schauen Sie am besten immer mal wieder vorbei – auf unserer Website halten wir Sie auf dem Laufenden.

Soll ich jetzt meinen Abschlag für Erdgas anpassen?

Nein, darum kümmern wir uns für Sie. Wenn Sie in den nächsten Wochen Ihre Jahresrechnung erhalten, bekommen Sie damit auch gleich den Abschlagsplan mit Ihrem neuen monatlichen Abschlag. Wenn Ihre Jahresrechnung erst in 2023 ansteht, bekommen Sie in den nächsten Tagen Post von uns. Darin teilen wir Ihnen Ihren neuen Abschlag ab 1. Januar 2023 mit.

Trinkwasser

Fragen und Antworten rund ums Thema
Was ist die allgemeine Wasserhärte in Meißen?

Die Wasserhärte in Meißen beträgt 5,6° deutscher Härte.

Wie hoch ist der pH-Wert des Wassers in Meißen?

Der pH-Wert beträgt 8. Somit kann man es als reines Wasser betiteln.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Die Zählernnummer Ihres Strom- und Gaszählers finden Sie meistens in unmittelbarer Nähe zu einem Bar- / Strichcode angebracht und sehr gut erkennbar. Die Zählernummer von Ihrem Wasserzähler finden Sie auf dem Rand der Zähleruhr.

Mein Abgabedatum der Ablesekarte ist abgelaufen. Kann ich die Ablesekarte noch bei Ihnen abgeben?

Ja, wenn Sie Ihr Ablesedatum eingetragen haben. Allerdings wird spätestens zwei Wochen nach dem geforderten Abgabetermin der Zählerkarte ein Schätzwert für Ihre Ablesung ermittelt. Anhand Ihrer Ablesekarte würde dann die Plausibilität des Schätzwertes ermittelt werden.

Welche Daten benötige ich für den Bau eines Hausanschlusses?

Für einen Antrag benötigen Sie folgende Formulare und Informationen:

  • Antrag auf Erstellung / Veränderung eines Netzanschlusses

  • Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Elektriker verantwortlich) bei Stromhausanschluss

  • Anmeldung einer Gasanlage bei Gashausanschluss

  • Anmeldung einer Fernwärmeanlage bei Fernwärmehausanschluss

  • Anmeldung einer Trinkwasseranlage bei Trinkwasserhausanschluss

  • Lageplan mit Skizze vom Gebäudegrundriss + Lage Hausanschlussraum + Flurstücks Nummer

  • Hausnummer

Die Formulare dafür finden Sie auch unserer Homepage. Diese senden Sie dann per E-Mail an hausanschlusswesen@stadtwerke-meissen.de oder schriftlich an Meißener Stadtwerke GmbH, Karl-Niesner-Str. 1, 01662 Meißen

Wer kann sich im Onlineservice registrieren bzw. welche Vertragskonten / Verträge kann ich einsehen?

Alle Haushaltskunden und Gewerbekunden mit jährlicher Rechnung können sich im Onlineservice anmelden. Sondervertragskunden sind aktuell ausgenommen.

Alle Verträge für Strom, Gas und Trinkwasser sind einsehbar. Aktuell sind Verträge für Fernwärme, Abwasser und Gartenwasserzähler nicht einsehbar.

Abwasser

Fragen und Antworten rund ums Thema
Wo kann ich die Abwasserentsorgung anmelden?

Eine Anmeldung der Abwasserentsorgung nehmen Sie bitte über den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen vor.

Wer kann sich im Onlineservice registrieren bzw. welche Vertragskonten / Verträge kann ich einsehen?

Alle Haushaltskunden und Gewerbekunden mit jährlicher Rechnung können sich im Onlineservice anmelden. Sondervertragskunden sind aktuell ausgenommen.

Alle Verträge für Strom, Gas und Trinkwasser sind einsehbar. Aktuell sind Verträge für Fernwärme, Abwasser und Gartenwasserzähler nicht einsehbar.

Fernwärme

Fragen und Antworten rund ums Thema
Welche Daten benötige ich für den Bau eines Hausanschlusses?

Für einen Antrag benötigen Sie folgende Formulare und Informationen:

  • Antrag auf Erstellung / Veränderung eines Netzanschlusses

  • Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Elektriker verantwortlich) bei Stromhausanschluss

  • Anmeldung einer Gasanlage bei Gashausanschluss

  • Anmeldung einer Fernwärmeanlage bei Fernwärmehausanschluss

  • Anmeldung einer Trinkwasseranlage bei Trinkwasserhausanschluss

  • Lageplan mit Skizze vom Gebäudegrundriss + Lage Hausanschlussraum + Flurstücks Nummer

  • Hausnummer

Die Formulare dafür finden Sie auch unserer Homepage. Diese senden Sie dann per E-Mail an hausanschlusswesen@stadtwerke-meissen.de oder schriftlich an Meißener Stadtwerke GmbH, Karl-Niesner-Str. 1, 01662 Meißen

Wer kann sich im Onlineservice registrieren bzw. welche Vertragskonten / Verträge kann ich einsehen?

Alle Haushaltskunden und Gewerbekunden mit jährlicher Rechnung können sich im Onlineservice anmelden. Sondervertragskunden sind aktuell ausgenommen.

Alle Verträge für Strom, Gas und Trinkwasser sind einsehbar. Aktuell sind Verträge für Fernwärme, Abwasser und Gartenwasserzähler nicht einsehbar.

E-Mobilität

Fragen und Antworten rund ums Thema
Wie unterscheiden sich die Kosten bei Elektro- und Verbrennerfahrzeugen?

Das durchschnittliche Elektroauto verbraucht auf 100 km etwa 15 kWh bei einem durchschnittlichen Strompreis von 30 Cent je kWh. Ein vergleichbarer Benziner braucht 5,5 Liter auf 100 km, wobei man in Deutschland von einem durchschnittlichen Benzinpreis von aktuell rund 1,60 Euro ausgehen kann. Das ergibt bei einer Fahrtstrecke von 15.000 Kilometern im Jahr: 675 Euro Verbrauchskosten für das Elektroauto und 1320 Euro für den Benziner – gut 650 Euro mehr. Bei größeren und schwereren Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor fällt die Ersparnis des E-Autos sogar noch größer aus.

Gibt es Vorteile bei der KFZ-Versicherung von Elektrofahrzeugen und wie hoch ist der Steuerbetrag?

Einige Versicherungen bieten günstigere Tarife für die KFZ-Haftpflicht sowie für die Voll- oder Teilkaskoversicherung für Elektrofahrzeuge an. Bitte setzen Sie sich hierfür mit ihrer KFZ-Versicherung in Verbindung. Nach dem 18. 05. 2011 zugelassene Elektrofahrzeuge werden für 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit.

Kann ich mir die Anschaffung von Elektroauto und Ladetechnik fördern lassen?

Der Käufer eines Elektroautos kann beispielsweise beim Fahrzeugkauf von der sogenannten “Umweltprämie” des Bundes profitieren. Ob ein Fahrzeug förderfähig ist und wie man von der Prämie profitiert erfährt man am besten auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Wer sich seine private Ladestation errichten möchte, kann sich dies unter bestimmten Voraussetzungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern lassen. Welche Ladestationen gefördert werden und wie die Förderung funktioniert erfährt finden Sie am besten hier heraus: www.kfw.de

Passt ein Elektrofahrzeug zu meinem Fahrverhalten?

Jeder stellt sich vor dem Autoerwerb die Frage: „Passt dieses Auto zu mir?“ Grundsätzlich ist ein Elektroauto gleich zu einem Auto mit einem Verbrennungsmotor. Um herauszufinden, ob ein Auto zu dem Fahrverhalten einer Person passt, testet man am besten bei einer Probefahrt. Dazu bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit. Bei einem E-Auto sind die geringere Reichweite und eine längere Ladezeit im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor zu beachten. Jedoch reduziert ein Elektroauto auch die lokalen Schadstoff- und Geräuschemissionen beim Fahren. Die „grünen“ Autos sorgen außerdem für jede Menge Fahrspaß.

Nutzen Sie unser Angebot und testen Sie die Elektromobilität aus!

Zu unserer E-Mobi App

Bekomme ich ein E-Auto aus Meißen?

Mittlerweile bietet jeder große Autohersteller E-Auto-Modelle an. Die Händler sitzen dafür beispielsweise mit den Autohäusern Peschel (Renault, Dacia), Lassotta (VW, Audi), Richter (Skoda), Widmann (Mercedes, Smart), Neumann (Ford) und weiteren direkt in Meißen. Schauen Sie doch einfach bei diesen vorbei.

Wo finde ich eine E-Ladesäule, an der ich mein Auto laden kann?

In Meißen finden Sie insgesamt 3 E-Ladesäulen der Meißener Stadtwerke GmbH.

  • An der Roten Schule / Stadtarchiv (Schulplatz 5)

  • Parkplatz – Talstraße 10

  • Parkplatz – Meisastraße 13

Alle Ladesäulen besitzen zwei Anschlüsse und sind mit einem Typ-2-Anschluss ausgestattet. Das entspricht dem europäischen Standard. Ein Kabel zum Laden ist an allen Stationen selbst mitzubringen.
Eine volle Ladung (Bsp. VW E-Up) dauert ca. 7 h.

Die Bezahlung an den beiden E-Ladesäulen an der Porzellanmanufaktur und an der roten Schule ist über die App Strompilot oder über das E-Roaming eines dafür vorgesehenen Anbieters möglich.
Das E-Roaming funktioniert über die Beantragung einer Ladekarte bei einem Anbieter. Diese Karte kann dann zur Zahlung der Ladekosten genutzt werden. Auf dem Parkplatz Meisastraße ist die Zahlung für die Ladung direkt am Parkautomaten in bar zu entrichten.
Weitere Infos finden sie auf GoingElectric.de

Kann ich daheim laden?

Ja! Das Laden der Elektroautos ist nicht nur an den Ladesäulen im Stadtgebiet Meißen möglich, sondern auch von Zuhause aus. Dafür benötigen Sie allerdings eine Wallbox. Das Laden des Fahrzeugs an einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose kann zu Überhitzungen und einer erhöhten Brandgefahr führen.

Bei der Frage, ob daheim geladen werden kann, ist jedoch zu unterscheiden ob man in einer Mietwohnung, einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus wohnt. Während Mieter sich unbedingt mit Ihrem Eigentümer über die Möglichkeiten zum Laden daheim abstimmen müssen, benötigen Bewohner einer Eigentumswohnung unbedingt einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu finden sich im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Weniger Aufwand haben hier Besitzer von Einfamilienhäusern, die selbst darüber entscheiden können, ob und wie sie Ladetechnik auf ihrem Grundstück verbauen.

Für weitere Informationen über die Ladetechnik, kontaktieren Sie die Meißener Stadtwerke GmbH unter: mario.pietzsch@stadtwerke-meissen.de oder unter 03521 4601-44.

Kann ich mein Fahrzeug auch an der Haushaltssteckdose laden?

Eine Aufladung an der Haushaltssteckdose funktioniert nur, wenn der Stromkreis für den entsprechenden Dauerbetrieb ausgelegt ist. Andernfalls drohen unbeherrschbare Fehlerströme, die zu Schäden in Ihrer Hausinstallation führen können.

Lassen Sie die Hausinstallation am besten durch einen zugelassenen Elektroinstallateur prüfen. Dieser führt auch die nach §19 Abs. 2 NAV vorgeschriebene Anzeige beim Netzbetreiber durch. Für die Ladevorgänge an der Steckdose benötigen Sie ein spezielles Ladekabel mit Stecker Typ 2.

Welche Steckertypen gibt es?

In Europa ist der Typ-2 Stecker das gängige Modell.

Weitere Infos unter: www.carwow.de

Gibt es bei MSW einen günstigen Ökostromtarif für das Laden daheim?

Mit Fair E-Mobil existiert bei MSW ein günstiger Stromtarif für die Beladung von Elektrofahrzeugen, mit dem man seinen Strom ca. 25% günstiger als seinen Haushaltstrom und ca. 30% günstiger als Strom an öffentlichen Ladesäulen bezieht. Wichtig ist, dass die drei für den Tarif notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Separater Stromkreis
Separater Zähler (kein Unterzähler)
Steuerbarkeit der Ladeeinrichtung durch Netzbetreiber möglich

Wer kann Fair E-Mobil nutzen?

Fair E-mobil kann jeder bestellen, der über einen separaten Stromkreis mit einer fest installierten Ladeeinrichtung für die Beladung von Elektrofahrzeugen und einem eigenen Stromzähler verfügt.
Dies können demnach Eigentümer privat oder gewerblich genutzter Immobilien sein, aber auch Mieter privat oder gewerblich genutzter Räume, sofern sie in Abstimmung mit ihrem Vermieter einen Stellplatz mit einem separat gemessenen Stromkreis zur Verfügung stellen können.

Was benötige ich für Fair E-mobil von MSW?

Für Fair E-mobil benötigen Sie eine fest angeschlossene Ladeeinrichtung (z.B. Wallbox, oder Ladesäule), die in einen separaten Stromkreis eingebunden ist und über einen separaten Zähler gemessen wird.
Wird die Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG gemeldet, so können Sie von einem um ca. 25% niedrigeren Verbrauchspreis profitieren.

Lohnt es sich, Ladetechnik nachzurüsten?

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Installation einer Wallbox zum Beladen Ihres Elektrofahrzeugs. Auch ermöglicht eine Wallbox, eingebettet in einen separaten Stromkreis und mit einem eigenen Zähler, ggf. die Inanspruchnahme eines günstigeren Stromtarifes bei Ihrem Stromlieferanten.

Wie gehe ich vor, wenn ich mir Ladetechnik installieren möchte?

1. Anschlussleistung bestimmen
Diese sollte zu Ihrem Fahrverhalten passen, aber unbedingt mit dem Elektroinstallateur und dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Als Orientierung und Empfehlung dient die beiliegende Tabelle. Für Garagen an Einfamilienhäusern liegt die Anschlussleistung beispielsweise in der Regel unter 12 kW.

2. Installationsort wählen Dieser sollte in unmittelbarer Nähe zur Stellfläche des anzuschließenden E-Fahrzeuges liegen. Je nach individueller Situation können sich weitere Anforderungen ergeben.

Anschließend empfehlen wir die Planung und Ausführung der Elektroinstallation durch einen Fachbetrieb. Bei der Beladung eines Elektrofahrzeuges bestehen wichtige Unterschiede zu klassischen Verbrauchern wie beispielsweise Ihrer Waschmaschine. Während eine Waschmaschine beispielsweise ihr sehr hohes Potential nur für eine sehr kurze Zeit abruft – z.B. beim Aufwärmen des Wassers, ist für einen Ladevorgang eine sehr hohe Leistung über einen längeren Zeitraum notwendig. Dementsprechend sorgfältig und fachmännisch muss die Anlage durch einen Elektrofachbetrieb dimensioniert und geplant werden.

Quelle: Energieverbund Dresden

Wohneinheiten pro Hausanschlusskasten

Maximale Anschlussleistung E-Mobilität in kW

1 11
2 22
4 33
6 44
11 55
16 66
21 Abstimmung mit dem Netzbetreiber
Wer installiert meine Ladetechnik?

Die Installation von Ladetechnik sollte unbedingt durch Ihren Elektriker erfolgen.
Zu beachten ist, dass die Ladetechnik Lastmanagement durch den Netzbetreiber ermöglicht und an einen separaten Zähler mit einem separaten Stromkreis angeschlossen ist.

Benötige ich einen separaten Zähler?

Solange Sie den Strombezug als Gesamtsumme abrechnen und nur einen einheitlichen Stromtarif verwenden, ist kein separater Zähler notwendig.
Für Ladeleistungen ab 12 kVA kann der Netzbetreiber Auflagen zum Laderegime vorgeben, wofür ein separater Zähler notwendig wird. Auch haben Sie durch einen separaten und steuerbaren Zähler die Möglichkeit, von geringeren Netzentgelten und einem niedrigeren Stromtarif Ihres Lieferanten zu profitieren.

Warum benötige ich einen zusätzlichen Stromzähler?

Durch den zusätzlichen Stromzähler (separater Zählpunkt) bietet Fair E-mobil die Möglichkeit, den Stromverbrauch für Ihr E-Auto gegenüber Ihrem Verbrauch im Haushalt abzugrenzen. Haben Sie z.B. einen Dienstwagen, können Sie so den Stromverbrauch zum Laden Ihres Dienstwagens bei ihrem Arbeitgeber eichrechtskonform nachweisen. Durch die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung können Sie zudem ca. 25% des Verbrauchspreises sparen.

Muss ich meine Ladestation beim Netzbetreiber anmelden?

Nach § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist es vorgeschrieben, seine Ladetechnik beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber Meißener Stadtwerke GmbH können Sie oder Ihr Installateur hier per E-Mail mit unserem ausgefüllten Datenblatt (siehe Downloadbereich) vornehmen.

Warum ist es so wichtig, sich mit seiner Ladestation beim Netzbetreiber anzumelden?

Durch Elektromobilität wächst der Energiebedarf beispielsweise in einem Wohngebiet deutlich. Hierfür ist jedoch mitunter das Stromnetz nicht ausgelegt, weshalb Überlastungen des Netzes auftreten können. Dies kann zur vorzeitigen Alterung oder gar Beschädigung von Anlagen führen, bis hin zu lokalen Stromstörungen und -ausfällen. Nur durch eine rechtzeitige Abstimmung kann der Stromnetzbetreiber das Stromnetz den entsprechenden Anforderungen anpassen und Störungen vermeiden.

Muss ich meine Ladestation beim Netzbetreiber genehmigen lassen?

Nach §19 Abs. 2 NAV benötigen Sie für Ladeleistungen ab 12 kW die Zustimmung Ihres Netzbetreibers. Die Genehmigung beim Netzbetreiber Meißener Stadtwerke GmbH können Sie oder Ihr Installateur hier per E-Mail mit unserem ausgefüllten Datenblatt (siehe Downloadbereich) einholen.

Wie erhalte ich einen separaten Stromkreis und einen separaten Stromzähler?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Elektroinstallateur. Eine schematische Darstellung der Einbindung in Ihre Hausinstallation finden Sie in folgender Abbildung.

Quelle: Energieverbund Dresden

Kann ich weitere Verbrauchsgeräte im separaten Stromkreis anschließen?

Für den separaten Stromkreis ist ausschließlich der Anschluss der Ladeeinrichtung zulässig.

Onlineservice

Fragen und Antworten rund ums Thema
Wie kann ich mich im Onlineservice registrieren?

Um sich im Onlineservice der Meißener Stadtwerke GmbH zu registrieren, benötigen Sie nur Ihre Vertragskontonummer, Zählernummer und eine gültige E-Mail Adresse. Dazu geben Sie einen Benutzernamen und ein Passwort Ihrer Wahl an. Sie können sich problemlos über unsere Homepage registrieren und anmelden.

Was kann (bzw. was sind die Vorteile des) der Onlineservice der MSW?

Sie können einfach Ihre Vertragsdaten jederzeit und überall einsehen.

Natürlich können Sie auch Ihren Tarif online auswählen bzw. ändern.

Ihren Abschlag können Sie unkompliziert anpassen und schnell Ihre Rechnungen einsehen.

Ganz bequem können Sie uns Ihre Änderungen mitteilen, wie zum Beispiel Ihre alte Abnahmestelle abmelden und Ihre neue Abnahmestelle anmelden.

Wer kann sich im Onlineservice registrieren bzw. welche Vertragskonten / Verträge kann ich einsehen?

Alle Haushaltskunden und Gewerbekunden mit jährlicher Rechnung können sich im Onlineservice anmelden. Sondervertragskunden sind aktuell ausgenommen.

Alle Verträge für Strom, Gas und Trinkwasser sind einsehbar. Aktuell sind Verträge für Fernwärme, Abwasser und Gartenwasserzähler nicht einsehbar.

Wie kann ich meine Kommunikation im Onlineservice auf Mail umstellen?

Sie können bislang nur im Onlineservice in dem Bereich „Kundendaten ändern“ auswählen, ob Sie den allgemeinen Schriftverkehr und/oder Rechnungen komplett online erhalten möchten.

Ich habe meinen Benutzernamen für den Onlineservice vergessen. Was muss ich tun?

Benutzen Sie hierfür die „Benutzernamen vergessen“-Funktion.
Benutzername vergessen

Wie kann ich mich bei den Meißener Stadtwerken Anmelden?

Sie können die Meißener Stadtwerke gern besuchen und Ihre Daten für die Anmeldung persönlich abgeben oder Sie melden sich einfach in unserem Onlineservice an.

  • Adresse der Verbrauchsstelle (evtl. Wohnungsnummer & Etage)

  • Zählernummer

  • Zählerstand bei Übergabe

  • Abschlagsvorschlag (wenn gewünscht)

  • Übergabedatum der Wohnung

  • Aktuelle Postanschrift

Wenn Sie sich bei den Meißener Stadtwerken angemeldet haben, dann nutzen Sie doch auch gleich noch unseren Onlineservice. Hier können Sie all Ihre Daten wie z.B. oder Ihre aktiven Verträge oder Ihren Abschlag einsehen und ändern.

Ich habe mein Passwort für den Onlineservice vergessen. Was muss ich tun?

Benutzen Sie hierfür einfach die „Passwort vergessen“-Funktion.
Passwort vergessen

Wo kann ich meine Bewerbung abgeben?

Sie können sich Online, über unsere Homepage bewerben oder senden Sie Ihre Bewerbung an Bewerbungen@stadtwerke-meissen.de

Stand den Preisbremsen

Ich könnte Schwierigkeiten beim Begleichen der neuen Abschläge bekommen. Was kann ich tun?

In unserem Artikel zu Zahlungsschwierigkeiten finden Sie verschiedene Anlaufstellen und Möglichkeiten, wie Sie damit umgehen können. Und ganz wichtig: Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei unserem Kundenservice.

Zum Artikel Hilfsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Ich möchte trotz noch ausstehender Jahresabrechnung meine Abschläge gern wieder weiter zahlen. Wie gehe ich vor?

Rufen Sie uns einfach oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, um Ihren Abschlagsplan manuell anzupassen. Mögliche Abweichungen, die dabei entstehen können, werden dann in Ihrer nächsten Jahresendabrechnung ausgeglichen.

Bitte vermerken Sie bei einer E-Mail an abrechnung@stadtwerke-meissen.de bei Bedarf unbedingt die Dringlichkeit Ihres Anliegens.

Ich habe meine Jahresabrechnung erhalten. Warum sind meine Abschläge für das kommende Jahr so hoch?

Ihr neuer Abschlagsplan setzt sich, wie folgt zusammen: Ihr zu erwartender Verbrauch gemeinsam mit Ihrem aktuellen Preis sowie der Preisbremse ergibt eine bestimmte Summe, die Sie für Ihre verbrauchte Energie an uns zahlen. Diese wird auf die Monate bis zur nächsten Turnusrechnung gleichmäßig aufgeteilt.

Durch die verspätete Rechnungslegung wird es so sein, dass wir von der Regelmäßigkeit, also den elf Abschlägen, abweichen, weshalb die Zahlungen nun auf weniger Monate aufgeteilt werden können und höher ausfallen .

Wichtig ist: Ihre Abschläge sind eine Vorauszahlung für Ihren voraussichtlichen Verbrauch. Eine genaue Verrechnung mit Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch findet immer auf Ihrer Jahresabrechnung statt.

Ich habe in letzter Zeit trotz fehlender Abrechnung und fehlendem Abschlagsplan weiter meine monatlichen Beträge an die Stadtwerke überwiesen. Was passiert mit meinem Geld?

Bereits überwiesene Beträge werden in Ihrem Kundenkonto aufgeführt und mit der kommenden Jahresabrechnung verrechnet. Es geht also keine Ihrer Überweisungen verloren. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie dieses Guthaben auf Ihre kommenden Abschläge verrechnen wollen.

Was passiert mit meinen nicht gezahlten Abschlägen?

Offene Beträge werden auf Ihrer Jahresabrechnung aufgeführt und auf Ihre kommenden Abschlagszahlungen aufgeteilt. So haben Sie zwar etwas höhere Abschlagszahlungen als gewohnt aber dafür beispielsweise nur zehn Abbuchungen anstatt zwölf. Bitte haben Sie noch etwas Geduld bis Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten. Vielen Dank. Ihre Fragen beantworten wir dann gern.

Gas-Preisbremse

Speziell für Gas-Kunden gültig im Rahmen des Soforthilfe-Gesetzes
Was ist die Gas-Preisbremse für Haushaltskunden?

Die Bundesregierung will die Energiekosten dämpfen und die Bürger entlasten. Deshalb hat sie Entlastungspakete geschnürt, die sogenannten Preisbremsen, die aus zwei Stufen bestehen:

In Stufe 1 ist als sogenannte Dezember-Soforthilfe der Gas-Abschlag für Dezember 2022 entfallen. Wie hoch die Dezember-Soforthilfe genau ausfällt, sehen Sie in Ihrer nächsten Jahresrechnung. Weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier:

www.stadtwerke-meissen.de/soforthilfegesetz-fur-gas-und-fernwarmekunden

In Stufe 2 gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 für 80 Prozent Ihres Verbrauchs ein gedeckelter Brutto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde.

Beim Gas beträgt der gedeckelte Arbeitspreis 12 Cent pro Kilowattstunde.

Für Verbräuche, die über dem 80-Prozent-Kontingent liegen, gilt der der aktuelle Preis Ihres Gasvertrages mit uns.

Wie hängen die Dezember-Soforthilfe und die Gas-Preisbremse zusammen?

Die Dezember-Soforthilfe, bei der einmalig der Abschlag für Dezember entfallen ist, ist im sogenannten Soforthilfegesetz vom 19. November 2022 als erste Entlastungsstufe festgelegt worden.

Sie war als Überbrückung gedacht, bis die zweite Stufe, die Gas-Preisbremse mit dem gedeckelten Preis, wirkt.

Weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier:

www.stadtwerke-meissen.de/soforthilfegesetz-fur-gas-und-fernwarmekunden 

Ich bin Mieter/in und habe keinen Vertrag mit den Meißener Stadtwerken. Wie wirkt sich die Gas-Preisbremse für mich aus?

Die Gas-Preisbremse soll Mieter entlasten. Unsere Vertragspartner für Gaslieferung sind jedoch meistens die Vermieter. Wir rechnen daher alle Forderungen und Entlastungen direkt mit den Vermietern ab.

Vermieter müssen alle Entlastungen auf jeden Fall an die Mieter weitergeben, spätestens in der jährlichen Abrechnung der Neben- bzw. Betriebskosten.

Damit Mieter möglichst schnell von der Preisbremse profitieren, müssen Vermieter unter bestimmten Bedingungen die festgelegten Vorauszahlungen für Betriebskosten senken. Was genau in Ihrem Fall gilt, besprechen Sie am besten direkt miteinander.

Wärme-Preisbremse

Speziell für Fernwärme-Kunden gültig im Rahmen des Soforthilfe-Gesetzes
Was ist die Wärme-Preisbremse für Haushaltskunden?

Die Bundesregierung will die Energiekosten dämpfen und die Bürger entlasten. Deshalb hat sie Entlastungspakete geschnürt, die sogenannten Preisbremsen, die aus zwei Stufen bestehen:

In Stufe 1 ist als sogenannte Dezember-Soforthilfe der Fernwärme-Abschlag für Dezember 2022 entfallen. Wie hoch die Dezember-Soforthilfe genau ausfällt, sehen Sie in Ihrer nächsten Jahresrechnung. Weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier:

www.stadtwerke-meissen.de/soforthilfegesetz-fur-gas-und-fernwarmekunden

In Stufe 2 gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023 für 80 Prozent Ihres Verbrauchs ein gedeckelter Brutto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde.

Bei der Fernwärme beträgt der gedeckelte Arbeitspreis 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Für Verbräuche, die über dem 80-Prozent-Kontingent liegen, gilt der aktuelle Preis Ihres Fernwärmevertrages mit uns.

Wie hängen die Dezember-Soforthilfe und die Wärme-Preisbremse zusammen?

Die Dezember-Soforthilfe, bei der einmalig der Abschlag für Dezember entfallen ist, ist im sogenannten Soforthilfegesetz vom 19. November 2022 als erste Entlastungsstufe festgelegt worden.

Sie war als Überbrückung gedacht, bis die zweite Stufe, die Wärmepreisbremse mit dem gedeckelten Preis, wirkt.

Weitere Informationen zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier:

www.stadtwerke-meissen.de/soforthilfegesetz-fur-gas-und-fernwarmekunden

Ich bin Mieter/in und habe keinen Vertrag mit den Meißener Stadtwerken. Wie wirkt sich die Wärme-Preisbremse für mich aus?

Die Wärme-Preisbremse soll Mieter entlasten. Unsere Vertragspartner für Fernwärmelieferung sind jedoch meistens die Vermieter. Wir rechnen daher alle Forderungen und Entlastungen direkt mit den Vermietern ab.

Vermieter müssen alle Entlastungen auf jeden Fall an die Mieter weitergeben, spätestens in der jährlichen Abrechnung der Neben- bzw. Betriebskosten.

Damit Mieter möglichst schnell von der Preisbremse profitieren, müssen Vermieter unter bestimmten Bedingungen die festgelegten Vorauszahlungen für Betriebskosten senken. Was genau in Ihrem Fall gilt, besprechen Sie am besten direkt miteinander.

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