Messstellenbetrieb

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Am 02. September 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, um auf die Herausforderungen der Energiewirtschaft zu reagieren. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017. Die genaueren und zeitnahen Informationen, die man mit Hilfe von Smart Metern gewinnt, sollen helfen, Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen. Damit soll auch weiterhin, bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt, die hohe und gewohnte Versorgungsicherheit in Zukunft garantiert werden.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Meißener Stadtwerke GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.
Die DIGImeto GmbH & CO. KG ist ein Unternehmen im EnergieVerbund Dresden. Zu den Kommanditisten gehören neben der Meißener Stadtwerke GmbH, die ENSO NETZ GmbH, die DREWAG NETZ GmbH, die Stadtwerke Elbtal GmbH, die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH und die Stadtwerke Zittau GmbH.
Die DIGImeto GmbH & CO. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.
Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie hier: www.digimeto.de
Die Meißener Stadtwerke GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und Gas.
Häufig gestellte Fragen zu Smart Metern und zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Stromverbrauch misst und speichert. Direkt am Display lassen sich neben dem Zählerstand auch aktuelle und vergangene Stromverbräuche ablesen. Dieser Stromzähler kann über einen Kommunikationsanschluss in ein intelligentes Messsystem eingebunden werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, erfolgt keine Fernauslesung der Daten, sondern nur, wie gewohnt, eine Speicherung der Daten im Zähler.
Welche Daten speichert eine moderne Messeinrichtung?
Die moderne Messeinrichtung speichert den Zählerstand sowie Stromverbrauchswerte in einer Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresansicht der letzten 24 Monate.
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Moderne Messeinrichtungen können über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden. In diesem Zusammenspiel spricht man von einem intelligenten Messsystem. Dieses ermöglicht eine Fernauslesung der Daten. Mit einer zusätzlichen Steuerbox können auch Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) und Verbrauchsanlagen, wie z.B. intelligente Haushaltsgeräte, angeschlossen und gesteuert werden. Über den Stromzähler hinaus, lassen sich auch alle weiteren Verbrauchsmedien – Erdgas, Wärme, Trinkwasser – an ein intelligentes Messsystem anschließen.
Was ist ein Smart Meter?
Der Begriff Smart Meter ist eine Art „Sammelbegriff“ f ür elektronische Zähler und wird landläufig sowohl für eine modernen Messeinrichtung als auch für intelligente Messsysteme verwendet. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Wirklich smart werden moderne Zähler allerdings erst durch die Einbindung in ein Messsystem, da hier erst wirklich Mehrwerte entstehen.
Warum werden die neuen Smart Meter verbaut?
Der Ausbau erneuerbarer Energien verursacht größer gewordene Schwankungen im deutschen Stromnetz. Für eine sichere Stromversorgung müssen Netzbetreiber zu jeder Zeit die Stabilität der Netze gewähren. Dafür sind aktuelle Informationen zur Erzeugungs- und Verbrauchssituation in den Netzen notwendig. Smart Meter werden zukünftig diese Informationslücke schließen. Mit den neu gewonnen Daten lassen sich Energieerzeugung und -verbrauch besser zusammenführen und eine sichere und zugleich umweltschonende Energieversorgung in Zukunft erhalten.
Welchen Mehrwert bilden Smart Meter für mich?
Im Vergleich zu vorherigen Zählermodellen verfügen moderne Messeinrichtungen über Zusatzfunktionen. Neben dem Zählerstand lassen sich sowohl der aktuelle als auch historische Verbrauch der letzten 24 Monate direkt am Gerät ablesen. Sie haben den unmittelbaren Vorteil, dass Ihr Stromverbrauch noch transparenter dargestellt wird. Damit können Sie Ihren Verbrauch besser analysieren und Einsparpotentiale identifizieren.
Intelligente Messsysteme erweitern durch die Kommunikationsschnittstelle den Funktionsumfang darüber hinaus. Durch die Übertragung der Daten entfällt unter anderem für Sie die aufwendige Ablesung vor Ort.
Durch die kommunikative Anbindung der Zähler entstehen zukünftig mehr und mehr Zusatzfunktionen und Dienstleistungen, die Sie bei den digitalen Anforderungen in Ihren Häusern bzw. Liegenschaften unterstützen.
Wird bei mir ein Smart Meter eingebaut?
Bis zum Jahr 2032 sollen in allen deutschen Haushalten moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme installiert werden.
Die gesetzliche Einbauverpflichtung erfolgt gestaffelt in Abhängigkeit zum Jahresstromverbrauch bzw. bei Erzeugern zu Nennleistung der Erzeugungsanlage.
Der offizielle Starttermin für die Einbauverpflichtung wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bekanntgegeben, da er an die technische Verfügbarkeit zertifizierter und zugelassener Gerätetechnik geknüpft ist.
Wann erfahre ich, ob und wann bei mir moderne Messtechnik eingebaut wird?
Vor jeder Maßnahme bei Ihnen werden wir Sie rechtzeitig und schriftlich informieren.
Sollte der angegebene Termin bei Ihnen nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an die angegeben Firma in Ihrem Anschreiben.
Sollten bei Ihnen sensible Endgeräte vorhanden sein (z.Bsp. Beatmungsgeräte) sprechen Sie uns bitte vorher darauf an. Wir werden dafür natürlich eine Lösung finden.
Was muss ich jetzt tun?
Zunächst einmal nichts. Moderne Messeinrichtungen werden im regulären Turnuswechsel des Zählers installiert. Die Umsetzung intelligenter Messsysteme erfolgt stufenweise. Liegt bei Ihnen ein Einbaufall vor, informieren wir Sie rechtzeitig vorab.
Werden meine Daten jetzt über das Internet übertragen?
Das richtet sich danach, welches System bei Ihnen installiert ist. Moderne Messeinrichtung sind per se nicht an ein Kommunikationsnetz angeschlossen. Ihre Zählerstände sind somit wie bisher nur an Ihrem Zähler vor Ort ablesbar.
Bei einem intelligenten Messsystem erfolgt eine Datenfernübertragung der Zählerwerte. Welche Technologie dabei zum Einsatz kommt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf jeden Fall erfolgt die Übertragung der Messdaten verschlüsselt und signiert über eine sichere Verbindung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für den Wechsel der Zähler übernehmen wir. Die Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich fixiert und richten sich in gestaffelter Form z. B. nach dem Jahresstromverbrauch. Welche individuellen Kosten auf Sie zukommen, richtet sich nach den vertraglichen Gegebenheiten Ihres Lieferanten.
Kann ich den Einbau von Smart Metern verweigern?
Nein, Sie können den Einbau einer modernen Messeinrichtung bzw. eines intelligenten Messsystems nicht verweigern. Die neue Technik ist gesetzlich verpflichtend.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu modernen Messeinrichtungen stehen Ihnen
die Mitarbeiter der DIGImeto GmbH & Co. KG zur Verfügung:
Telefon: +49 351 49777-222
E-Mail: info@digimeto.de → E-Mail schreiben
Bei Fragen zu konventionellen Messeinrichtungen wenden sie sich an die Meißener Stadtwerke GmbH.
Ihre Ansprechpartner zum Messstellenbetrieb
Kundenservice
Bereich:
Abrechnung, An-, Ab- und Ummeldung, Abschlagsänderung, SEPA, Zählerstand
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E-Mail:
info@stadtwerke-meissen.de
Telefon:
03521 4601-0