Umzug in Meißen: Die neuen Meldefristen auf einen Blick!

Ab dem 6. Juni 2025 tritt nach §20a Energiewirtschaftsgesetz der beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in Kraft. Dazu mussten unsere gesamten Prozesse und IT-Systeme an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick: 

Was gilt ab wann:

Ab 06.06.2025 gelten neue Fristen für die An- und Abmeldung Ihres Umzugs. Die An- und Abmeldungen dürfen nur noch in die Zukunft erfolgen. Im besten Fall melden Sie uns, sobald der Umzugstermin feststeht, jedoch mindestens 14 Tage vorher den Aus- oder Einzug. Dazu sind alle relevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Zählerstände müssen bei der An- bzw. Abmeldung nicht zwingend vorhanden sein, sie können dann später mit dem Übergabeprotokoll  gemeldet werden und im System hinterlegt werden. 

Keine rückwirkenden Meldungen:

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende An- und Abmeldungen ab dem 6. Juni 2025 systemseitig nicht mehr möglich sein werden!

Nutzen Sie gern unser Online-Portal für eine schnelle und unkomplizierte Umzugsmeldung.

Lieferantenwechsel:

Die neuen gesetzlichen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern und ermöglichen einen reibungslosen 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

Dazu benötigen Sie die Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Jahresrechnung finden. Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.  

Umzugsfristen und Lieferantenwechsel

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