Veröffentlichungspflichten Gas
Alle Dokumente im Überblick
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung im Netzgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum Stichtag 01.07.2024 wurde der Grundversorger für den Zeitraum 2025 - 2027 festgestellt.
Grundversorger im Netzgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH ist die Meißener Stadtwerke GmbH.
Ersatzversorgung
Als Grundversorger nach § 36 EnWG liefert die Meißener Stadtwerke GmbH Energie auch an Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Diese Belieferung gemäß § 38 EnWG ist auf maximal 3 Monate beschränkt.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltkunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Netznutzung – Netzzugang / Netzentgelte
Allgemeine Informationen
Ausspeisestellenzuordnung
Alle Ausspeisestellen der Meißener Stadtwerke GmbH sind dem Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) zugeordnet.
Netzentgelte
Preisblätter Netznutzung - gültig ab 01.01.2024
Preisblätter Netznutzung Archiv
2022
Preisblatt Gaskunden mit Leistungsmessung 2022
Preisblatt Gaskunden ohne Leistungsmessung 2022
Netznutzung KOM gültig ab 01.01.2022
Preise bei Zahlungsverzug, Unterbrechung oder Wiederherstellung des NA 2022 gültig ab 01.01.2022
Preise für Messstellenbetrieb Gas inkl. Messdienstleistung ab 01.01.2022
Engpassmanagement
Im Netz der Meißener Stadtwerke GmbH bestehen bei gegenwärtiger Last- und Einspeisesituation im Normalbetrieb keine Engpässe.
Netzstrukturdaten
Hier finden Sie die Veröffentlichungspflichten zum Stromnetz der Meißener Stadtwerke GmbH gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 23c (4).
Sonstiges
Die Meißener Stadtwerke GmbH betreibt keine Leitungen mit einem Nenndruck > 16 bar
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten sind zurzeit nicht geplant.
Messstellenbetrieb
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Am 02. September 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft, um auf die Herausforderungen der Energiewirtschaft zu reagieren. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017. Die genaueren und zeitnahen Informationen, die man mit Hilfe von Smart Metern gewinnt, sollen helfen, Angebot und Nachfrage besser aufeinander abzustimmen. Damit soll auch weiterhin, bei gleichzeitiger Schonung der Umwelt, die hohe und gewohnte Versorgungssicherheit in Zukunft garantiert werden.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Meißener Stadtwerke GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.
Die DIGImeto GmbH & CO. KG ist ein Unternehmen im EnergieVerbund Dresden. Zu den Kommanditisten gehören neben der Meißener Stadtwerke GmbH, die ENSO NETZ GmbH, die DREWAG NETZ GmbH, die Stadtwerke Elbtal GmbH, die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH und die Stadtwerke Zittau GmbH.
Die DIGImeto GmbH & CO. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.
Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie unter www.digimeto.de
Die Meißener Stadtwerke GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und Gas.
Überschrift
Niels Frotscher
Karl-Niesner-Straße 1
01662 Meißen