Energielexikon

Hier erfahren Sie Wissenswertes zu verschiedenen Begriffen rund um die Energie.

Abschlag

Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Aufschlag für besondere Nutzung

Der Aufschlag für besondere Netznutzung gilt ab 1.1.2025 und enthält die Kosten, die mit der § 19-StromNEV-Umlage ausgeglichen werden sollen, sowie den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A).

Mit der § 19-StromNEV-Umlage werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern aus der Verpflichtung entstehen, nachgelagerten Netzbetreibern Erlöse zu erstatten, die diesen entgehen, weil sie bestimmten Letztverbrauchern mit atypischem Verbrauchsverhalten oder besonders hohem Stromverbrauch nach § 19 Abs. 2 StromNEV reduzierte Netzentgelte anbieten müssen.

Mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung werden die Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern aus der Wälzung EE-bedingter Mehrkosten durch nachgelagerte Netzbetreiber entstehen.

Entgelt für Netznutzung / Netzentgelte

Entgelte für Netznutzung sind die an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Grundpreis

Der Grundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen. Er beinhaltet keine hoheitlichen oder regulatorischen Belastungen.

KWKG-Umlage

Die Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem KWKG entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) auf www.gesetze-im-internet.de

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommunen für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege, um Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird dem Lieferanten vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

Lieferstelle

Die Lieferstelle bezeichnet den Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Marktlokation

Die Marktlokation ist die Stelle, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird. Das Objekt ist mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden. Sie dient der eindeutigen Identifizierung einer Lieferstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Messlokation

Die Messlokation ist die Stelle, an der die entnommene Energie gemessen wird. Die Messlokation beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.

Messstellenbetrieb inkl. Messung (Messdienstleistung)

Der Messstellenbetrieb inkl. Messung umfasst die Ermittlung des Energieverbrauchs. Dazu gehört die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten inklusive dem Ein- und Ausbau sowie dem Betrieb und der Wartung von Zählern.

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) auf www.gesetze-im-internet.de

Stromkennzeichnung

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuern auf den Stromverbrauch.

Verbrauch

Der Energieverbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis

Der Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.

Vertragskonto

Unter dem Vertragskonto / Vertragsnummer sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf die Lieferstelle erfasst. 

Wartungsdienste und -entgelte

Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.

Zählernummer

Jeder Zähler besitzt eine Nummer, die sogenannte Zählernummer, die eindeutig einer Lieferstelle zugeordnet ist.

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