Hochwasser Juni 2013
Wichtige Information für die Wiederinbetriebnahme von Versorgungsanlagen
Die Meißener Stadtwerke GmbH weisen darauf hin, dass die Wiederinbetriebnahme von elektrischen Anlagen und von Gas-, Wasser- und Fernwärmeanlagen in Häusern, die ganz oder teilweise überschwemmt waren nur durch zugelassene Vertragsinstallationsunternehmen vorgenommen werden darf.
Ein eigenmächtiges Zuschalten oder Arbeiten an den Anlagen ist generell verboten.
Sollten Zähler unter Hochwassereinfluss gestanden haben, werden diese durch die Mitarbeiter der Meißener Stadtwerke GmbH oder durch beauftragte Firmen gewechselt.
Bitte informieren Sie bei Gasgeruch oder festgestellten Unregelmäßigkeiten beim Gasdruck sofort unsere Störmeldezentrale unter folgenden Telefonnummern: