Öffnungszeiten
Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 7.00 - 15.30 Uhr
per Telefon:
Frau Wagner 03521|4601-67,
Frau Menzel 03521|4601-68
per Fax:
0352|4601-52
oder per E-Mail:
wagner@stadtwerke-meissen.de oder
menzel@stadtwerke-meissen.de
Die Auskunft hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der Ausstellung.
Planeinsichtnahme
Wann?
Bei geplanten Baumaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich, die mit Erdarbeiten verbunden sind und sich im Versorgungsgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH befinden, muss die erforderliche Planeinsichtnahme vor Baubeginn bei der Meißener Stadtwerke GmbH, Abteilung Bestandsdokumentation, eingeholt werden.
Warum?
Die Firma bzw. die Person, die die Tiefbauarbeiten ausführt, ist verpflichtet, der Informationspflicht nachzukommen und sich vor Baubeginn über die Lage der einzelnen Leitungen und Kabel zu informieren, um deren Beschädigung zu vermeiden. Ohne gültige Planauskunft können unnötige Kosten und im schlimmsten Fall auch gesundheitliche Schäden die Folge sein.
Was?
Die Meißener Stadtwerke GmbH erteilt Auskünfte zur Art und Lage der Versorgungsleitungen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme sowie Straßenbeleuchtung.
Wie?
Um eine Planauskunft erstellen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
- Anschrift vom Baubereich
- evtl. die Tiefbaufirma
- falls vorhanden, eine Skizze oder Zeichnung mit eindeutig markiertem Baubereich
Neu in 2012!
