Allgemeine Preise für die Grund-und Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Grundversorgung Strom:
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltkunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden. Es gelten die Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung gültig ab 08.11.2006 (NAV), der Stromgrundversorgungsverordnung gültig ab 08.11.2006 (GVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der MSW in der jeweils gültigen Fassung.
Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Meißener Stadtwerke GmbH ist deshalb der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadt Meißen.
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung gelten ebenfalls für die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG, soweit es sich um Kunden im Sinne § 3 Nr. 22 EnWG handelt.
Allgemeine Preise für Haushaltsbedarf ab 01.03.2010
| netto | brutto | ||
| Verbrauchspreis1) | 19,70 | 23,44 | Cent/kWh |
| jährlicher Grundpreis2) Eintarifzähler | 79,29 | 94,36 | EUR/Jahr |
| jährlicher Grundpreis2) Zweitarifzähler | 91,11 | 108,42 | EUR/Jahr |
| innerhalb der Schwachlastzeit (NT)1)3) | 17,19 | 20,46 | Cent/kWh |
* Werte aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto- Preisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (zurzeit 19%) zum Rechnungsbetrag; Steuerbefreiungen und -ermäßigungen nach dem Stromsteuergesetz sind gesondert zu beachten.
1)einschließlich Stromsteuer und Belastungen aus EEG und KWK-Gesetz
2)bei Wandlermessungen zusätzlich 19,28 €/Jahr (brutto)
3)NT=Niedertarifzeit 22:00 - 6:00 Uhr (Schwachlastzeit)
Allgemeine Preise für gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf Anlagen ohne Leistungsmessung ab 01.03.2010
| netto | brutto* | ||
| ohne Schwachlastregelung Verbrauchspreis 1) | 21,57 | 25,67 | Cent/kWh |
| jährlicher Grundpreis2) Eintarifzähler | 79,29 | 94,36 | EUR/Jahr |
| mit Schwachlastregelung Verbrauchspreis 1) außerhalb der Schwachlastzeit 1) 3) | 21,57 | 25,67 | Cent/kWh |
| innerhalb der Schwachlastzeit 1) 3) | 17,19 | 20,46 | Cent/kWh |
| jährlicher Grundpreis2) Zweitarifzähler | 91,11 | 108,42 | EUR/Jahr |
* Werte aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto- Preisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (zurzeit 19%) zum Rechnungsbetrag; Steuerbefreiungen und -ermäßigungen nach dem Stromsteuergesetz sind gesondert zu beachten.
1) einschließlich Stromsteuer und Belastungen aus EEG und KWK-Gesetz
2) bei Wandlermessungen zusätzlich 19,28 €/Jahr (brutto)
3) HT=Hochtarifzeit 6:00 - 22:00 Uhr NT=Niedertarifzeit 22:00 - 6:00 Uhr (Schwachlastzeit)
Hocheffiziente Fernwärme