Netznutzung NS-MLP
(Sonderform Monatsleistungspreis)
Netzanschluss Mittelspannung / Messung Niederspannung
Es werden berechnet:
| 1. Preise für Wirkleistung1) und transportierte Wirkarbeit | |
| Monatsleistungspreis | 10,37 €/kW |
| Arbeitspreis | 2,34 Ct/kWh |
| 2. Konzessionsabgabe | |
| bei einer Jahresarbeit größer 30.000 kWh und einer Leistung größer 2x30 kW | 0,11 Ct/kWh |
| bei geringerer Jahresarbeit oder Leistung | 1,59 Ct/kWh |
| 3. Belastungsausgleich nach § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | |
| für den Verbrauch bis 100.000 kWh/a bei letztverbrauchenden Kunden | 0,289 Ct/kWh |
| für den Verbrauch über 100.000 kWh/a bei letztverbrauchenden Kunden | 0,050 Ct/kWh |
| 4. Preis für Blindarbeit | |
| Hochtarif | 0,97 Ct/kvarh |
| Niedertarif | 0,25 Ct/kvarh |
| Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der während der Hochtarifzeit bzw. der Niedertarifzeit 50% der Wirkarbeit übersteigt. Hochtarifzeit ist die Zeit von montags bis freitags von 6:00 bis 22:00 Uhr sowie samstags von 6:00 bis 13:00 Uhr. | |
| 5. Umsatzsteuer | |
| Alle genannten Bestandteile dieser Preise für Netznutzung sind Nettopreise. Das Netznutzungsentgelt wird auf Basis dieser Nettopreise ermittelt. Die Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zum Rechnungsbetrag. | |
1) Die abrechnungsrelevante Wirkleistung ist der Jahreshöchstwert (1/4-h-Mittelwert) aus dem an der Entnahmestelle erfassten Lastgang.
gültig ab: 01.01.2007
Neu in 2012!
Die sogenannte Energieskala, die mit Ampelfarben bereits über den Elektroenergieverbrauch von Haushaltsgeräten informiert, soll künftig auch auf zahlreichen anderen Produkten zu finden sein. Damit können auch Produktgruppen wie Heizkessel oder Durchlauferhitzer die farbige Kennzeichnung erhalten.