Ansprechpartner
Frau Taubert:
Tel. 03521 4601-20
Frau Köhler:
Tel. 03521 4601-28
Meißener Stadtwerke GmbH
Karl-Niesner-Str. 1
01662 Meißen
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Umsatzsteuer bei Wasserhausanschlüssen
Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserhausanschlüssen
Mit Schreiben vom 07.04.2009 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen und damit verwandte Leistungen nicht mehr dem Regelsteuersatz von 16% bzw. 19%, sondern dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen.
Privatkunden, welche für das Legen eines Wasserhausanschlusses und/oder für damit verwandte Leistungen, eine Rechnung unter Anwendung des Regelsteuersatzes erhalten haben, können bei der Meißener Stadtwerke GmbH schriftlich eine korrigierte Rechnung anfordern.
Neu in 2012!
Die sogenannte Energieskala, die mit Ampelfarben bereits über den Elektroenergieverbrauch von Haushaltsgeräten informiert, soll künftig auch auf zahlreichen anderen Produkten zu finden sein. Damit können auch Produktgruppen wie Heizkessel oder Durchlauferhitzer die farbige Kennzeichnung erhalten.
