Basisförderung für Wärmepumpen
Gefördert werden ausschließlich effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warmwasserbereitung übernehmen.
Übersicht über die Zuschüsse
Basisförderung:
- Bestandsbauten - 20 € pro m² Wohnfläche (max. 1000 € je WE)
- Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit mehr als 2 WE werden mit max. 15% der Netto-Investitionskosten gefördert.
- Neubauten, für die ein Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wurde - 10 € pro m² Wohnfläche, max. 2000 € je Wohneinheit (WE). Bei Nichtwohngebäuden werden max. 10% der nachgewiesenen Netto-Investitionskosten gefördert.
- Bei Neubauten, für die ein Bauantrag nach dem 31.12.2008 gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wurde, wird die Basisförderung um 25% reduziert.
Luft/Wasser-Wärmepumpenförderung:
- Bestandsbauten - 10 € pro m² Wohnfläche, max. 1500 € je WE. In Nichtwohngebäuden werden 10 € pro m² beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei WE und bei Nichtwohngebäuden werden max. 10% der Netto-Investitionskosten gefördert.
- Neubauten, für die ein Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wurde: 5 € pro m² beheizter Nutzfläche bezuschusst. Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 WE und bei Nichtwohngebäuden werden 10% der nachgewiesenen Netto-Investitionskosten gefördert.
- Bei Neubauten, für die ein Bauantrag nach dem 31.12.2008 gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wurde, wird die Basisförderung um 25% reduziert.
Der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche erfolgt durch geeignete Unterlagen. (Grundrisspläne, Kaufverträge, etc.)
Voraussetzung für die Förderfähigkeit
Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasomotorisch angetriebene Wärmepumpen und eine Fachunternehmererklärung mit folgendem Inhalt ist notwendig:
- Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau, mind. 3,7 im Gebäudebestand; bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von mind. 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
- Bei gasomotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mind. 1,2.
- Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage.
- Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
In Bestandsbauten kann die Heizungsvorlauftemperatur bis 55°C betragen.
Formalitäten der Antragstellung
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der Betriebsbereitschaft
- Nachweis der Wohnfläche
- Nachweis über die von einem Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellten Kosten
- Zahlungsnachweis
Adresse
Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 5160
65726 Eschborn
Tel. 06196 908-625
Hocheffiziente Fernwärme